Steuerberater Savelsberg - Mandanteninformationen 2025 03
Steuerinformationen für März 2025(siehe Anhang)Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungenzu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2025. Viel Spaß beim Lesen!
Julia Savelsberg, M.Sc. Karl-Carstens-Str. 1 Tel. 02405 42438-0 Savelsberg@Stb-Savelsberg.de
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